Mit der neuen Öffnungsverordnung des Bundes haben sich wieder Lockerungen für den Besuch in unserem Bad ergeben:
Für das Betreten der Badanlage gelten die 3 Gs: geimpft, getestet, genesen
Das Stehen und Sitzen am Beckenrand ist verboten
Abstandsmarkierungen beim Anstellen vor der Rutsche, dem Sprungbrett und den WC-Anlagen beachten
Rutsche und Sprungbrett dürfen nur einzeln benutzt werden.
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